- Montag: 7:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 18:00 Uhr
- Dienstag: geschlossen
- Mittwoch: 7:00 – 11:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 7:00 – 11:00 Uhr
Unsere Privatleistungen
Ordinationszeiten
Kontakt
Laut §34 FSG (Führerscheingesetz) müssen Führerscheinwerber/innen ein ärztliches Gutachten vorlegen, dass bestätigt, dass sie zum Lenken eines Kraftfahrzeuges geeignet sind.
WICHTIG: Diese Untersuchung darf nicht von ihrem eigenen Hausarzt durchgeführt werden, der untersuchende Arzt darf den Führerscheinwerber/in in den letzten fünf Jahren nicht regelmäßig medizinisch betreut haben.
Nach Terminvereinbarung biete ich diese Untersuchung als sachverständiger Arzt nach §34 gerne an.